Haftpflicht
Privat-Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Schon ein kleiner Moment der Unachtsamkeit kann dazu führen, dass Sie großen Schaden verursachen. Das können Sachschäden, aber auch Vermögensschädenoder Personenschädensein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt, dass der Verursacher eines Schadens zur Wiedergutmachung verpflichtet ist.Und zwar in unbegrenzter Höhe! Das gilt für Sachschäden, Vermögensschäden und ebenso für Personenschäden. Insbesondere wenn ein oder sogar mehrere Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Und Sie haftenvor dem Gesetz in vollem Umfang. Ohne eine private Haftpflichtversicherung können die finanziellen Folgen im schlimmsten Fall existenzbedrohend für Sie sein.

Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung. Öl im Grundwasser führt zu erheblichen Schäden. Ein Liter Heizöl kann 1 Mio. Liter Grundwasser verseuchen. Öl gelangt vom Tank in das Erdreich durch undicht gewordene Leitungen oder korrodierte Wände.

Was ist versichert? Bis zur vereinbarten Deckungssumme übernimmt die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung alle Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Eigentümer des Öltanks geltend gemacht werden können.

Gaststätten-Haftpflicht. Wer viele Gäste hat, der trägt auch viel Verantwortung. Schon geringste Sicherheitsmängel in Ihrem Betrieb konnen Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden, aber auch von Lieferanten und Nachbarn auslosen. Sie haften dann in der Regel unbegrenzt. Das kann im Ernstfall die Existenz kosten

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Diese Versicherung braucht nur derjenige, der ein Haus vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer.

Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung von z. B.:

• der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
• der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)

Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

• Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
• Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
• Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Tierhaftpflichtversicherung. Wer Hunde oder Pferde hält, braucht ebenfalls eine Haftpflichtversicherung. Im Gegensatz zu Katzen und anderen zahmen Haustieren sind Pferde und Hunde nicht im Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Haftung des Tierhalters ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: § 833 (Haftung des Tierhalters). Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten auf, die durch Ihren Hund/Ihr Pferd verursacht wurden. Zusätzlich wehrt die Tierhalter- Haftpflichtversicherung Ansprüche Dritter gegen Sie ab, die ungerechtfertigt sind, bzw. für die Sie nicht haftbar sind.